In den Konstitutionen der Benediktinerinnen der Anbetung kann man lesen: „die Generaloberin hat das Recht und die Pflicht, alle drei Jahre im Priorat der einzelnen Provinzen die kanonische Visitation vorzunehmen.“ Bedingt durch die Corona-Pandemie sind seit der letzten Visitation im Kloster Neustift bereits mehr als drei Jahre vergangen, doch dieses Jahr konnte sie stattfinden.
Da unsere Priorin Sr. M. Helene Binder gleichzeitig die Generalpriorin der Kongregation ist, übernahm die Priorin der französischen Provinz, Sr. Mirjam Hofbrückl diese Aufgabe. Denn in unserem Regelwerk ist weiter festgelegt: „Die amtsälteste Provinzoberin visitiert das Priorat, dem die Generaloberin vorsteht.“
Die Visitation bietet den Schwestern im Einzelgespräch die Möglichkeit sich darüber zu äußern, wie sie ihr persönliches Leben in unserem Kloster und wie sie die Gemeinschaft auch und vor allem als geistliches Miteinander empfinden.
Schon im Vorfeld konnten sich die Schwestern Hilfe eines Fragebogens schriftlich auf Inhalte vorbereiten, die sie persönlich als wichtig empfanden. Den eigentlichen Anfang der Visitation bildete dann eine gemeinsame Einführung durch M. Mirjam und eine meditative Bildbetrachtung. Die Einzelgespräche waren getragen von einer vertrauensvollen Atmosphäre die M. Mirjam durch ihr geduldiges Zuhören und der ihr eigenen Empathie schaffen konnte.
Zum Abschluss teilte uns M. Mirjam der gesamten Gemeinschaft ihre Erkenntnisse aus den rund 40 Einzelgesprächen und erhaltenen Informationen, Anerkennung und Anregungen in einem Resümee, das sie auch schriftlich niederlegte mit.
Wir sagen M. Mirjam ein herzliches Vergelt’s Gott für diesen wertvollen Dienst an unserer Gemeinschaft.