Zweck des Benediktus-Vereins e.V.
Der Benediktus-Verein wurde kurz vor der Errichtung des Klosters Neustift am 19.09.1921 als Unterstützungsverein gegründet unter dem damaligen Namen „Anbetungsverein e.V.“.
In der neuen Satzung von 2023 ist der Vereinszweck so formuliert: "Zweck des Vereins ist die selbstlose Förderung der sozialen, karitativen und kirchlichen Tätigkeiten der Bayerischen Provinz der Benediktinerinnen der Anbetung (§ 54 der Abgabenordnung) sowie das Mittragen der Anliegen der Mitglieder im Gebet."
Die Mitglieder bezahlen zurzeit einen Mitgliederbeitrag von 5 Euro pro Jahr. In erster Linie möchte der Benediktus-Verein aber eine Gebetsgemeinschaft sein. Die Mitglieder stehen in enger Verbindung mit unserer Hauptaufgabe, der Verherrlichung Gottes durch die tägliche Anbetung. Sie haben Anteil an den Gebeten unserer klösterlichen Gemeinschaft. Insbesondere sind ihre Anliegen in den Anbetungsstunden der Schwestern mit eingeschlossen. Außerdem wird an jedem Herz-Jesu-Freitag das hl. Amt für alle Mitglieder gefeiert, sowie einmal monatlich eine hl. Messe für die Verstorbenen.
Neue Satzung
Seit dem Jahr 2023 gibt es eine neue, überarbeitete Fassung der Satzung des Benediktus-Vereins. Sie finden sie unter diesem Link: Satzung Benediktus-Verein e.V.
Im Vereinsbüro arbeitet Sr. Rita. Sie ist für Sie telefonisch zu erreichen unter der Nr. 08542/96 00-21 und beantwortet Ihre Fragen und Ihre Briefe.
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